Wie können wir Ihnen helfen?

Genossenschaftsrecht

Genossenschaftsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei bietet die komplexe Rechtshilfe im Rahmen des Genossenschaftsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Genossenschaften und der Erstellung von Satzungen und anderen Dokumenten, die erforderlich sind, um die Genossenschaft beim Registergericht einzutragen. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit der laufenden Betreuung der Genossenschaft, einschließlich ihrer Liquidation, Umwandlung oder Insolvenz. Im Rahmen des Genossenschaftsrechts erstellt die Rechtsanwaltsgesellschaft Bobiński i Wspólnicy Entwürfe für Protokolle sowie Gesellschafter- und Aktionärbeschlüsse, Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratsordnungen, Verträge, die mit Prokuristen und Vorstandsmitgliedern abgeschlossen werden, und bietet Organisation von Gesellschafterversammlungen. Für ihre Mandanten führt die Rechtsanwaltskanzlei auch Rechtsaudits von Unternehmen und Immobilien durch. Wir vertreten Genossenschaften vor Gerichten in Verfahren, die u.a. im Zusammenhang mit angefochtenen Beschlüssen oder der Liquidation von Handelsgesellschaften geführt werden. Zudem beraten wir unsere Mandanten bei der Wahl der besten Investitionsstrategie und unterstützen die Umsetzung aktueller Projekte.

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